Die Bestellung als Steuerberater erfolgt auf Antrag und setzt grundsätzlich das vorherige Bestehen der Steuerberaterprüfung voraus. Der schriftliche Teil der Prüfung findet bundeseinheitlich einmal im Jahr Anfang Oktober statt.

Die mündliche Prüfung beginnt jeweils im Januar/Februar des darauffolgenden Jahres. Im Jahr 2026 finden die Aufsichtsarbeiten (schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung) statt:

am 06., 07. und 08. Oktober 2026

Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist eine einschlägige Hochschul- bzw. Berufsausbildung und eine - je nach Ausbildung - zwei- bis achtjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.

Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2026 muss bis spätestens 30. April 2026 auf vorgegebenem Vordruck bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg beantragt werden.

Schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung 2026 bis 2030

Steuerberaterprüfung 2026:

06. bis 08. Oktober 2026

Steuerberaterprüfung 2027:

05. bis 07. Oktober 2027

Steuerberaterprüfung 2028:

10. bis 12. Oktober 2028

Steuerberaterprüfung 2029:

09. bis 11. Oktober 2029

Steuerberaterprüfung 2030:

08. bis 10. Oktober 2030

Steuerberaterprüfung: Aufgabentexte und Lösungsvorschläge

Auf der Homepage der Bundessteuerberaterkammer werden seit dem Prüfungsjahr 2021/2022 jährlich ab ca. Ende Juni die Lösungshinweise für die im Bundessteuerblatt Teil I veröffentlichten Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Die Aufgabentexte werden jährlich etwa Ende Mai im BStBl Teil I veröffentlicht.


Weitere Informationen:

_________________________________________________________________________________________

Hinweise zur digitalen Steuerberaterprüfung 2026

in Baden-Württemberg

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Steuerberaterprüfung 2026 werden in Baden-Württemberg die Möglichkeit haben, den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung auch digital ablegen zu können.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG.

Zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die die schriftliche Prüfung digital ablegen, ein Laptop, eine Computermaus und eine externe Tastatur zur Verfügung gestellt. Das Mitbringen weiterer (eigener) Geräte ist nicht gestattet.

Der Aufgabentext wird ausschließlich in Papierform zur Verfügung gestellt.
Zur Sicherung der Daten wird ein eigenes Netzwerk mit eigener Speicherumgebung eingerichtet; die Eingaben werden fortlaufend gesichert.

 

Um Ihnen einen Einblick in die Prüfungsumgebung zu ermöglichen, ist unter folgendem Link ein Demoportal für die digitale Prüfungsumgebung eingerichtet:


https://demo-steuerberaterpruefung.q-examiner.com/


Durch einen Klick auf „Anmelden“ und „Bestätigen“ öffnet sich das Programm ohne Zugangsdaten. Ihre Eingaben auf dem Demoportal werden nicht zwischengespeichert und eignen sich auch nicht für die Anfertigung von Übungsklausuren. Es dient lediglich dazu, Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich mit der Prüfungssoftware vertraut zu machen.

Das Portal lässt sich nur mit dem Google Chrome Browser aufrufen.

Ihre Entscheidung darüber, ob Sie die digitale Prüfung digital oder analog schreiben möchten, ist verbindlich. Ein Wechsel zwischen digital und analog an einzelnen Prüfungstagen ist nicht möglich. Hierfür erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der schriftlichen Prüfung im jeweiligen Prüfungsjahr zu gegebener Zeit ein Formular, in welchem das Wahlrecht ausgeübt werden kann.