Die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Zulassung zur Eignungsprüfung, Erteilung einer verbindlichen Auskunft sowie Befreiung von der Steuerberaterprüfung sind auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken oder über das digitale Antragsportal der Steuerberaterkammern zu stellen.
Über die wesentlichen Voraussetzungen unterrichten die Merkblätter "Zulassung zur Steuerberaterprüfung" und "Befreiung von der Steuerberaterprüfung".
Anträge und Merkblätter stehen nachfolgend als Download zur Verfügung. Anträge in Papierform können zunächst digital ausgefüllt und sodann ausgedruckt werden.
Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres zu stellen und müssen bis zum 30. April bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg eingehen.
Je nach Eingangsdatum ist mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen zu rechnen.
- Digitales Antragsportal der Steuerberaterkammern
- Papierformular Antrag auf Zulassung
- Papierformular Antrag auf Eignungsprüfung
Vordrucke für Anträge auf verbindliche Auskunft und Befreiung von der Steuerberaterprüfung:
- Digitales Antragsportal der Steuerberaterkammern
- Papierformular Antrag auf Befreiung
- Papierformular Antrag auf verbindliche Auskunft
Merkblätter:

