Die Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Zulassung zur Eignungsprüfung, Erteilung einer verbindlichen Auskunft sowie Befreiung von der Steuerberaterprüfung sind auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken zu stellen.
Über die wesentlichen Voraussetzungen unterrichten die Merkblätter "Zulassung zur Steuerberaterprüfung" und "Befreiung von der Steuerberaterprüfung".
Anträge und Merkblätter stehen nachfolgend als Download zur Verfügung. Die Anträge können zunächst digital ausgefüllt und sodann ausgedruckt werden.
Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung sind ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres zu stellen und müssen bis zum 30.04. bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg vorliegen.
Vordrucke für Anträge auf verbindliche Auskunft und Befreiung von der Steuerberaterprüfung:
Antrag auf verbindliche Auskunft
Merkblätter:

