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Die Bestellung als Steuerberater erfolgt auf Antrag und setzt grundsätzlich das vorherige Bestehen der Steuerberaterprüfung voraus. Der schriftliche Teil der Prüfung findet bundeseinheitlich einmal im Jahr Anfang Oktober statt.

Die mündliche Prüfung beginnt jeweils im Januar/Februar des darauf folgenden Jahres. Im Jahr 2024 finden die Aufsichtsarbeiten (schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung) statt:

am 08., 09. und 10. Oktober 2024

Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist eine einschlägige Hochschul- bzw. Berufsausbildung und eine - je nach Ausbildung - zwei- bis achtjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2024 muss bis spätestens 30. April 2024 auf vorgegebenem Vordruck bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg beantragt werden.

 

Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung 2024 bis 2029

Steuerberaterprüfung 2024:            8. bis 10. Oktober 2024
Steuerberaterprüfung 2025:            7. bis   9. Oktober 2025
Steuerberaterprüfung 2026:            6. bis   8. Oktober 2026
Steuerberaterprüfung 2027:            5. bis   7. Oktober 2027

Steuerberaterprüfung 2028:          10. bis 12. Oktober 2028
Steuerberaterprüfung 2029:            9. bis 11. Oktober 2029


Vorgesehener Prüfungsort:

 Glaspalast Sindelfingen                                                                       Rudolf-Harbig-Str. 10                                                                           71063 Sindelfingen

Sollten zusätzliche Prüfungsräume notwendig sein, erhalten die Teilnehmenden hierüber eine entsprechende Nachricht.

Im Ladungsschreiben ist der für Sie maßgebliche Prüfungsort ausgewiesen.


Weitere Informationen:

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Hinweise zur digitalen Steuerberaterprüfung 2024

in Baden-Württemberg


Erstmalig werden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Steuerberaterprüfung 2024 in Baden-Württemberg die Möglichkeit haben, den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung auch digital ablegen zu können.

Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus § 37 Abs. 2 Satz 2 StBerG.

Zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern, die die schriftliche Prüfung digital ablegen, ein Laptop, eine Computermaus und eine externe Tastatur zur Verfügung gestellt. Das Mitbringen weiterer (eigener) Geräte ist nicht gestattet.

Der Aufgabentext wird ausschließlich in Papierform zur Verfügung gestellt.
Zur Sicherung der Daten wird ein eigenes Netzwerk mit eigener Speicherumgebung eingerichtet; die Eingaben werden fortlaufend gesichert.

Ein Demoportal für das Anfertigen von Testklausuren ist unter

https://stbk-bw.q-examiner.com/

eingerichtet.

Durch einen Klick auf „Anmelden“ und „Bestätigen“ öffnet sich das Programm ohne Zugangsdaten.

Das Portal lässt sich nur mit dem Google Chrome Browser aufrufen.

Ihre Entscheidung darüber, ob Sie die digitale Prüfung digital oder analog schreiben möchten, ist verbindlich. Ein Wechsel zwischen digital und analog an einzelnen Prüfungstagen ist nicht möglich. Hierfür erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer der schriftlichen Prüfung im jeweiligen Prüfungsjahr zu gegebener Zeit ein Formular, in welchem das Wahlrecht ausgeübt werden kann.