Die Bestellung als Steuerberater erfolgt auf Antrag und setzt grundsätzlich das vorherige Bestehen der Steuerberaterprüfung voraus. Der schriftliche Teil der Prüfung findet bundeseinheitlich einmal im Jahr Anfang Oktober statt.
Die mündliche Prüfung beginnt jeweils im Januar/Februar des darauf folgenden Jahres. Im Jahr 2023 finden die Aufsichtsarbeiten (schriftlicher Teil der Steuerberaterprüfung) statt:
am 10, 11. und 12. Oktober 2023
Voraussetzung für die Zulassung zur Steuerberaterprüfung ist eine einschlägige Hochschul- bzw. Berufsausbildung und eine - je nach Ausbildung - zwei- bis zehnjährige praktische Tätigkeit auf dem Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern.
Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2023 muss bis spätestens 30. April 2023 auf vorgegebenem Vordruck bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg beantragt werden.
Durchführung des schriftlichen Teils der Steuerberaterprüfung 2023 bis 2027
Steuerberaterprüfung 2023: 10. bis 12. Oktober 2023
Steuerberaterprüfung 2024: 8. bis 10. Oktober 2024
Steuerberaterprüfung 2025: 7. bis 9. Oktober 2025
Steuerberaterprüfung 2026: 6. bis 8. Oktober 2026
Steuerberaterprüfung 2027: 5. bis 7. Oktober 2027
Steuerberaterprüfung 2028: 10. bis 12. Oktober 2028
Steuerberaterprüfung 2029: 9. bis 11. Oktober 2029
Für die Bestellung als Steuerberater, nach bestandenem Examen, sind die Steuerberaterkammern zuständig.
Weitere Informationen:
Bekanntmachung über die Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2023