ANTRAGSTELLUNG
Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung, Anträge auf Zulassung zur Eignungsprüfung, Erteilung einer verbindlichen Auskunft sind ausschließlich über das digitale Antragsportal der Steuerberaterkammern zu stellen.
Die den Anträgen beizufügenden Nachweise und Bescheinigungen sind im Antragsportal hochzuladen; amtlich beglaubigte Abschriften sind bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg einzureichen.
Im Antrag auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung bzw. zur Eignungsprüfung geben Sie bitte an, ob Sie die schriftliche Prüfung digital oder auf Papier ablegen möchten. Diese Entscheidung ist verbindlich. Ein Wechsel der Prüfungsart ist nicht möglich.
Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung können ab dem 1. Januar des Prüfungsjahres gestellt werden und müssen bis zum 30. April bei der Steuerberaterprüfungsstelle Baden-Württemberg eingehen.
Je nach Eingangsdatum ist mit einer Bearbeitungsdauer von mehreren Wochen zu rechnen.
Auch Anträge auf Befreiung von der Steuerberaterprüfung können über das o. g. Antragsportal der Steuerberaterkammern gestellt werden.
Dieser Antrag ist zurzeit auch noch mit dem nachfolgenden Vordruck möglich:
Über die wesentlichen Voraussetzungen informieren die Merkblätter "Zulassung zur Steuerberaterprüfung" und "Befreiung von der Steuerberaterprüfung".
MERKBLÄTTER:
